Inkassobüro Ballnus, Inkasso Betreibungen Waldshut-Tiengen Lörrach Rheinfelden






Die uns zum Einzug übergebenen Forderungen werden von uns im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht. In der Schweiz und in Österreich bestehen gute Verbindungen zu Korrespondenzbüros, die dann die Rechte unserer Kunden wahrnehmen. Auf besonderen Wunsch können wir auch im Ausland die anwaltschaftliche Vertretung unserer Auftraggeber vermitteln.

Mit der Annahme eines Einzugsauftrages entsteht zwischen unseren Kunden und uns ein Dienstleistungsvertrag mit der Folge, daß unser Kunde für die uns zustehende Vergütung haftet. Berechnungsgrundlage ist ausschließlich die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Davon abweichende Gebühren oder Sonderhonorare werden nicht berechnet.

In der Regel werden von uns alle erforderlichen Gerichtskostenvorschüsse und die Kosten der Gerichtsvollzieher vorgelegt und deren Erstattung durch den Schuldner verlangt. Sofern die Verfolgung eines Anspruches ergebnislos bleibt, müssen wir unseren Auftraggeber um den Ersatz der hier angefallenen Kosten und Gebühren bitten. Maßstab dabei ist, daß die aktive Verfolgung einstweilen oder endgültig einzustellen ist.