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a) die Pfändung in das bewegliche Vermögen (Fahrnispfändung), damit verbunden ist auch der Auftrag an den Gerichtsvollzieher, Forderungen des Schuldners zu ermitteln;
b) die Pfändung von Forderungen und forderungsähnlichen Rechten, wie Lohn, Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Werklohnforderungen eines Selbständigen, Mieten, etc.;
c) das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensoffenbarung;
d) die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Grundstückszwangsversteigerung und -zwangsverwaltung);
e) Insolvenzverfahren (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung). |