| Sobald der Schuldner Gesamtzahlung geleistet hat, rechnen wir mit unserem Auftraggeber in der Form ab, daß diesem Hauptsumme, Mahnkosten und Zinsen ausbezahlt werden. Einbehalten werden die Hebegebühr (= 1% der Forderung) sowie die Mehrwertsteuer auf die hier angefallenen Gebühren, sofern unser Auftraggeber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Reicht eine Zahlung zur vollständigen Tilgung nicht aus, so werden zunächst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptsumme abgegolten, so wie dies auch im 367 BGB festgelegt ist. Der über unsere Kosten hinaus gehende Betrag wird unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. |