| Das erfolglose Ende eines Verfahrens ist trotz größter Sorgfalt nicht auszuschließen, so daß die Bearbeitung ganz oder einstweilen einzustellen ist. Über dieses Ergebnis berichten wir unserem Auftraggeber und schließen, nach Eingang der Kosten, unsere Akte.
Einige Umstände können auch dazu führen, daß die Vollstreckung vorübergehend einzustellen ist. Wir berichten dann unserem Auftraggeber und nehmen, nach Eingang der Kosten, die Akte in Überwachung.
Überwachung heißt, die Akte bleibt in unserem aktuellen Datenbestand. Die Ergebnisse dieser Akte und die Erkenntnisse aus möglichen Neuaufträgen gegen den gleichen Schuldner werden verglichen. Ergeben sich keine erfolgversprechenden Vollstreckungsmöglichkeiten, erfolgt die Wiederaufnahme der aktiven Betreibung frühestens drei Jahre nach dem Tag, an dem der Schuldner die eidesstattliche Versicherung zur Vermögensoffenbarung abgegeben hat und nach Abstimmung mit unserem Auftraggeber. Für die Überwachung fallen keine zusätzlichen Kosten an. |